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coroga. perspektiven schaffen
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  • Regelangebote/Hilfen nach dem SGB VIII

  • Erziehungsbeistand § 30
  • Die Erziehungsbeistandschaft ist eine Maßnahme, die Kindern Unterstützung in klar begrenzten Lebens- und Problembereichen anbietet. Sie richtet ihren Fokus auf die individuellen Bedürfnisse und Fähigkeiten des Einzelnen. Die familiären und sozialen Bezüge des Kindes/Jugendlichen werden in die Betreuung einbezogen. Die Arbeitsformen der Erziehungsbeistandschaft umfassen Einzelarbeit, gruppen- und freizeitpädagogische Arbeit ebenso wie Familienberatung.
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  • Sozialpädagogische Familienhilfe § 31
  • Familien, die durch die Sozialpädagogische Familienhilfe betreut werden, sind meist in schwierigen Lebenssituationen. Die Problemlagen sind vielfältig. Oftmals werden die Familien von den Anforderungen des Alltags überrollt; sie brauchen alltagsnahe, aufsuchende Beratung und Unterstützung.
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  • Intensive sozialpädagogische Einzelfallhilfe § 35
  • Grundgedanke der Intensiven Sozialpädagogischen Einzelbetreuung ist es, sowohl durch eine intensive Unterstützung zur sozialen Integration und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung des Jugendlichen beizutragen als auch Jugendlichen durch die vertrauensvolle und zuverlässige Beziehung zu einer erwachsenen Bezugsperson die Möglichkeit zu geben, eine neue Erfahrung des Akzeptiert- und Wertgeschätztwerdens zu machen. Da die Problemlagen und damit die „Lösungsmuster“ der Jugendlichen höchst individuell sind, ist für jede Betreuungsmaßnahme ein am Einzelfall orientiertes hohes Maß an Flexibilität notwendig.
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  • Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung § 41
  • Durch eine Nachbetreuung können bereits erzielte Erfolge in der Verselbständigung und persönlichen Entwicklung des jungen Menschen weiter ausgebaut und gefestigt werden. Sie vermittelt dem jungen Menschen zusätzlichen Mut und Sicherheit im Angehen von neuen Anforderungen und Herausforderungen im alltäglichen Leben sowie wichtige Reflektionsmöglichkeiten in Gesprächen mit der sozialpädagogischen Fachkraft.
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  • Grundsätzlich bieten wir die Regelangebote nach dem SGB VIII an. Jeder Kollege bei coroga hat seine persönlichen Schwerpunkte und Interessen, die er individuell und gezielt in die einzelnen Hilfen mit und für den Menschen einsetzten kann.
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